Optionen vs. Optionsscheine: Definition, Handeln, Nachschusspflicht, Einlösen und … Kosten!

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Optionen und Optionsscheine sind die Ideallösung für Investoren mit einem Kapital unter 1.000 Euro. Der Hebel lässt hier Gewinne erwirtschaften, die sonst nur mit großem Kapital möglich sind. Unsere 6 Tipps lassen Sie den feurigen Mustang zähmen, denn das sind die beiden auf jeden Fall!

Optionen und Optionsscheine

Option: Definition

Eine Option ist das Recht, den sogenannten Basiswert zu einem festgelegten Preis zu erwerben oder zu veräußern – oder die Option einfach verfallen zu lassen. Letzteres bezeichnet man als „Nichtausüben der Option“, ersteres als „Ausüben der Option“. Eine Pflicht zur Ausübung besteht jedoch nicht.

Optionsschein: Definition

Ein Optionsschein ist das Recht, den sogenannten Basiswert zu einem bestimmten Termin zu einem festgelegten Preis zu erwerben oder zu veräußern – oder den Optionsschein einfach verfallen zu lassen. Letzteres bezeichnet man als „Nichtausüben des Optionsscheins“, ersteres als „Ausüben des Optionsscheins“. Eine Pflicht zur Ausübung besteht jedoch nicht.

Der Unterschied zwischen Option und Optionsschein ( Video)

Beide Wertpapiere werden vom sogenannten Emittenten herausgegeben. Bei Optionsscheinen ist dies stets eine Bank. Bei einer Option kann als Emittent auch jeder andere Marktteilnehmer auftreten. In diesem Fall werden die Optionen an einer regulierten Terminbörse emittiert.

Am bekanntesten sind folgende Terminbörsen:

  • Die deutsch-schweizerische EUREX,
    (1998 aus der Fusion der Deutsche Terminbörse GmbH mit der SOFFEX entstanden)
  • Die Chicago Mercantile Exchange (CME)
  • Die Chicago Board of Trade (CBoT) (gehört seit 2007 zur CME)
  • Die London International Financial Futures Exchange (LIFFE)

Video: Frag‘ Richy: Wie gehen ETF-Emittenten mit einer Index-Anpassung um?

Optionen handeln: Broker, Kosten & Co.

Kosten bei Optionen & Optionsscheinen

Wer mit seiner Bank unzufrieden ist, kann etwas ändern und sein Girokonto vergleichen bei der Volksbank Raiffeisenbank – oder einer der etwa 1.717 anderen Banken in Deutschland. Beim Handel mit Optionen ist das schon etwas schwieriger, denn dieser Handel findet stets an Terminbörsen statt.

Wo man wieder auswählen kann, ist der Broker des Vertrauens, denn der Handel mit Optionsscheinen & Co. findet nicht direkt an der Terminbörse statt, sondern dazu bedient man sich eines Brokers. Als Broker treten mehr oder weniger bekannte Unternehmen auf, zumeist bieten sie Online- Handelsplattformen an.

Die nachfolgende Liste ist nicht repräsentativ und stellt auch keine Wertung oder Empfehlung dar. Das nur am Rande.

  • Interactive Brokers
  • TastyWorks
  • TD Ameritrade
  • IG
  • onvista
  • comdirect
  • LYNX
  • flatex
  • Commerzbank
  • Charles Schwab
  • Lynx
  • ally invest
  • eOption

Natürlich unterscheiden sich die Broker bei den Kosten. Hier lohnt tatsächlich ein Vergleich der Online -Broker. Doch sollte man dabei bedenken, dass es nicht die Ordergebühr ist, die über den Erfolg einer Investition entscheidet – es ist die Wahl des richtigen Wertpapiers.

Wenn Sie einen Optionsschein für 5 Euro erwerben und diesen später für 650 Euro verkaufen, ist es nachrangig, ob Sie für die Transaktion 5 Euro oder 10 Euro Gebühr entrichtet haben. Aber der Experte, der Ihnen zum Kauf dieses Papiers geraten hat, den sollten Sie sich warm halten…

Wenn wir schon von Kosten sprechen: viele Broker fordern eine Mindesteinlage, also einen Mindestbetrag, den Sie bei Kontoeröffnung einzahlen müssen. Die Kontoführung ist meist kostenlos, der Handel manchmal auch. Vielfach kostet der Handel mit Optionen oder Optionsscheinen wenige Euro pro Kontrakt.

Kostenlose Depotführung und Kontoführung

Denken Sie bei der Entscheidung für einen Broker einfach daran, vor der Entscheidung dessen Preisverzeichnis genau durchzulesen. Auch ein Broker muss Geld erwirtschaften. Wenn der Broker die Transaktion und die Depotführung und Kontoführung kostenfrei anbietet, muss er an anderer Stelle Geld erwirtschaften.

Eventuell sollten Sie auf den Firmensitz des Unternehmens achten. Ein Firmensitz in Deutschland lässt vermuten, dass das Unternehmen auch im Streitfall erreichbar ist. ( Foto: Shutterstock- iconim )

Eventuell sollten Sie auf den Firmensitz des Unternehmens achten. Ein Firmensitz in Deutschland lässt vermuten, dass das Unternehmen auch im Streitfall erreichbar ist. ( Foto: Shutterstock- iconim )

 

Firmensitz des Brokers

Eventuell sollten Sie auf den Firmensitz des Unternehmens achten. Ein Firmensitz in Deutschland lässt vermuten, dass das Unternehmen auch im Streitfall erreichbar ist. Ein Firmensitz auf sonnigen Inseln fernab vom kühlen Deutschland macht den Zugriff auf den Broker schwieriger, wenn es ein Problem gibt. Gerade bei einer Mindesteinlage im 4 -stelligen oder höheren Bereich wäre es doch sicher unangenehm, wenn Sie nicht mehr an Ihr Geld kommen und dann irgendwo auf Barbados auf die Suche gehen müssten.

Nachschusspflicht bei Optionen & Optionsscheinen

Die Nachschusspflicht ist ein heiß diskutiertes Thema – und das ganz zurecht. Nachschusspflicht bedeutet, dass Sie in bestimmten Situationen verpflichtet sind, zu Ihrem Kaufpreis des Wertpapiers weiteres Geld nachzuschießen, zu zahlen. Das ist natürlich ein unangenehmes Risiko.

Doch bei Optionen (bei Call Optionen und bei Put Optionen) – Sie erwerben diese Optionen und veräußern sie später wieder – gibt es jedoch keine Nachschusspflicht. Das begrenzt Ihr Risiko auf den Verlust des eingesetzten Kapitals. Wenn Sie also für 650 Euro Call-Optionen kaufen, liegt Ihr maximales Risiko bei eben diesen 650 Euro. Wenn Sie später die Position glattstellen (die Call-Optionen verkaufen) ist eine Nachschusspflicht ausgeschlossen.

Nachschusspflicht bei Stillhaltergeschäften ( Video)

Eine Besonderheit gibt es bei den sogenannten Stillhalter-Geschäften oder Covered Writing. Ein Stillhaltergeschäft ist der Verkauf von Optionen (Call-Optionen oder Put-Optionen), ohne diese zuvor zu besitzen. Hier wird z.B. der Verkäufer der Put-Option zum Stillhalter auf eine Aktienposition.

Besonders kritisch sind die ungedeckten Stillhaltergeschäfte mit Optionen. Und hier besteht auch das Risiko einer Nachschusspflicht. Daher sind ungedeckte Stillhaltergeschäfte kein passendes Finanzvehikel für Börsenneulinge.

Wichtig: als ungedeckt werden alle Ihre Optionsgeschäfte bezeichnet, wenn Sie in Ihrem Portfolio nicht genügend Kapital vorhalten, um im Fall der Ausübung der Option durch den Handelspartner die betreffenden Wertpapiere kaufen zu können.

Verkauft man beispielsweise mehr Put-Optionen als man in der Lage ist, hieraus später angediente Aktien zu erwerben, wird die Nachschusspflicht ein böses Loch in die Portokasse reißen. Wie baut man hier vor? Gehen Sie einfach keine ungedeckten Stillhaltergeschäfte mit Optionen ein!

Video: Börsenwissen: Chancen & Risiken von Stillhaltergeschäften

Optionen einlösen / ausüben

Bei Optionen unterscheidet man zwei Arten der Ausübung: die europäische Ausübung und die amerikanischen Ausübung. Bei der Option mit der europäischen Ausübung ist es nur am Verfallstag möglich, diese auszuüben, bei der Option mit der amerikanischen Ausübung kann dies jedoch jederzeit in der Laufzeit geschehen. Das Ausüben der Option erfolgt dann über die Bank oder den Broker, bei dem man sein Depot führt.

Optionsschein einlösen ( Video)

Betrachten wir dies zunächst bei einem Call-Optionsschein. Ein Optionsschein bezieht sich stets auf einen Basiswert. Wer nicht den börslichen oder außerbörslichen Verkauf des Optionsscheins wählt, kann den Optionsschein während der Ausübungsfrist ausüben. Wer darauf verzichtet, bei dem wird der Optionsschein dann zum Einlösungstermin fällig.

Wer den Optionsschein über seine Bank oder über seinen Broker ausübt, der erhält den Einlösungsbetrag, sofern der Referenzpreis bzw. Schlusskurs des Basiswerts zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Ausübung über dem Basispreis liegt. Der Einlösungsbetrag errechnet sich aus dem Bezugsverhältnis multipliziert mit der Differenz aus Referenzpreis und Basispreis.

Wenn der Schlusskurs des Basiswertes zum Tag der Bewertung über dem Basispreis liegt und wenn der Anleger keine Ausübung vornimmt wird dem Anleger ein betrag ausgezahlt, der sich aus dem Produkt des Bezugsverhältnisses und der Differenz aus Referenzpreis und Basispreis ergibt.

Wenn der Referenzpreis auf oder unter dem Basispreis der Aktie liegt und wenn keine Ausübung erfolgt, kommt es zu keiner Auszahlung. Der Optionsschein verfällt dann einfach. Für den Put-Optionsschein gilt dies genau umgekehrt.

Video: Was ist besser – Optionen kaufen oder verkaufen ? – Trading lernen

6 typische Fehler beim Trading mit Optionen & Optionsscheinen

  • Fehler im Handel mit Optionen: Kauf von billigen Call-Optionen

    Call- Optionen locken den Laien zum Kauf, wenn diese „aus dem Geld“ sind. „Aus dem Geld“ bedeutet, dass der Basispreis höher ist, als der Kurs des Basiswertes. Hier hat der Trader nur sehr geringe Chancen, einen Gewinn zu erwirtschaften.

    Derlei Call-Optionen bestechen durch einen hohen Hebel und einen niedrigen Preis. Hier winken also hohe Gewinne. Doch was so gut aussieht, kann eigentlich nicht funktionieren und wir erklären jetzt auch, warum.

    Erwirbt ein Trader eine Call-Option auf eine Aktie, welche derzeit bei 97 Euro steht und deren Basispreis (Strike) bei 100 Euro liegt, dann kann der Trader hoffen, dass die Aktie in der Zukunft auf weit über 100 Euro steigen wird. Der Kontrakt kostet dann beispielsweise 187 Euro. Das Risiko des Traders liegt dann bei scheinbar nur diesen 187 Euro.

    Die Kehrseite der Medaille ist jedoch, dass die Option erst dann zum Gewinn wird, wenn der Kurs der Aktie auf etwa 110 Euro oder darüber klettert. Von 97 Euro aus betrachtet, sind das circa 15 Prozent Wertzuwachs. Wenn die Aktie das jedoch nicht leistet, wird der Kontrakt für den Trader zum Verlustgeschäft

    – und 15 Prozent sind eine ganze Menge.

  • Fehler im Handel mit Optionen: das Verlustrisiko unterschätzen

    Wer eine Option oder einen Optionsschein kauft hat ein Verlustrisiko, das auf den Kaufpreis limitiert ist. Wer jedoch ungedeckt Leerverkäufe mit Optionen tätigt – was sehr lukrativ erscheint – kann hier in die Nachschusspflicht genommen werden, wodurch zum Verlust des eingesetzten Kapitals noch der nachgeschossene Betrag kommt. Wir haben es oben schon mal erwähnt.

  • Fehler im Handel mit Optionen: festlegen, wann Sie aussteigen werden

    Wenn Sie erstmal eine Option oder einen Optionsschein gekauft haben, durchleben Sie mit dem Auf und Ab des Kurses ständig Emotionen. Fällt der Kurs, grübelt man, ob man verkaufen ( die Position glatt stellen ) soll oder ob man der Sache Zeit geben soll, sich zu entwickeln.

    Auch wenn die Kurse steigen überlegt man ständig, ob man den Kurszuwachs gewähren lassen soll – oder aus Angst vor einem Umschlagen der Aufwärtsbewegung nicht doch lieber verkaufen sollte.

    Hier sollte man bereits vor dem Kauf festlegen, wann man wieder verkaufen wird. Dies gilt für die Gewinn- wie für die Verlustsituation. So verhindert man, dass man sich von seinen Emotionen treiben lässt – gegen die man sich nun mal nicht wehren kann. Hinweis: bei Optionen ist ein Stop-Loss keine gute Alternative.

  • Fehler im Handel mit Optionen: handeln Sie nicht mit illiquiden Optionen

    Ein Wertpapier ist dann illiquide, wenn es selten oder so gut wie nicht gehandelt wird. Es liquide, wenn es täglich von vielen Marktteilnehmer gehandelt wird. Optionen sind wesentlich weniger liquide wie Aktien.Das schlägt sich bei den angebotenen Kauf- und Verkaufspreisen der Optionen nieder, die zumeist stark differieren: der Spread ist groß, wie Fachleute es ausdrücken.

    Das führt dazu, dass man schon beim Einstieg eben diesen Spread als Verlust in Kauf nehmen muss. Damit ein Gewinn sich entwickeln kann, muss der Verkaufspreis des Wertpapiers zuerst diesen Spread überwinden, der nicht selten bei 10%, 15% oder 20% liegt.Diese Ausgangslage ist ungünstig.

  • Fehler im Handel mit Optionen: nehmen Sie Gewinne zeitig mit

    Wenn Ihre gekauften Optionen im Wert steigen, könnten Sie dazu neigen, doch noch nicht zu verkaufen, denn man soll ja „Gewinne laufen lassen“. Und man zögert wegen der Gebühren beim Schließen der Position. Und dann wendet sich urplötzlich das Blatt und schwupps wird aus dem Gewinn ein Verlust. Gier und Angst sind da schlechte Berater. Wer jedoch 50% seines Gewinns realisieren kann, sollte über eine Mitnahme nachdenken.

  • Fehler im Handel mit Optionen: den Finanzkalender missachten

    Die Aktiengesellschaft, deren Aktien der Option zugrunde liegen, hat übers Jahr Finanztermine wie beispielswiese die Dividendenausschüttung. Meist sinkt der Wert der Aktie an diesem Tag um den Betrag der Dividende. Eine solche Kursbewegung um oft mehrere Prozentpunkte kann schlimme Auswirkungen auf den Wert Ihrer Option oder Ihres Optionsscheins haben.

    Eine Pressekonferenz des Unternehmens kann Anleger in die Aktie hineintreiben oder daraus heraustreiben. Beides wirkt sich stark auf den Kurs Ihrer Option aus.

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