Namensaktien vs. Inhaberaktien: Unterschiede, Vorteile & Nachteile

2

Inhaberaktien können Aktionäre anonym besitzen und jederzeit ohne Kenntnis der AG verkaufen. Bei Namensaktien wird der Name des Eigentümers in das Aktienbuch eingetragen und beim Verkauf muss die AG benachrichtigt werden.

Wie unterscheiden sich Namens- und Inhaberaktien?

Aktien werden in Namens- und Inhaberaktien unterschieden. Inhaberaktien bilden den größten Teil der ausgegebenen Aktien. Der wesentliche Unterschied zwischen den Aktienarten besteht neben den etwas höheren Gebühren beim Kauf der Namensaktien in der unterschiedlichen Transparenz zur Aktiengesellschaft. Eigentümer von Namensaktien sind der AG namentlich als Aktionäre bekannt. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Aktionär unterschiedliche Rechte mit dem Kauf der Aktie erwirbt. Auch den Eigentümern von Inhaberaktien stehen alle Rechte zu wie beispielsweise der Anspruch auf Dividende und Information bei der Hauptversammlung.

Unterschiedliche Übertragbarkeit von Namens- und Inhaberaktien

Namensaktien sollen eine bessere Kommunikation mit den Aktionären herstellen. Darüber hinaus unterscheiden sich die beiden Aktienarten im Hinblick auf die Übertragbarkeit der Aktien.

Der Besitzer einer Inhaberaktie ist sofort Eigentümer mit allen damit verbundenen Rechten. Dieser Tatbestand war in früheren Zeiten, als Aktien noch als physische Wertpapiere ausgegeben wurden, durchaus relevant. Der Aktionär konnte seine Aktien direkt an andere weitergeben. In diesem Fall wurde diese Person nun sofort zum Aktieninhaber und konnte somit alle Rechte geltend machen. Auch heute können die Eigentümer von Inhaberaktien ihre Wertpapiere an andere weitergeben. Das ist jedoch nur noch auf elektronischen Wege über das Depot möglich.

Namensaktien können nicht so einfach auf einen neuen Inhaber übertragen werden. Jeder Aktienbesitzer muss in das Aktienregister der AG eingetragen werden. Neben dem Name muss außerdem das Geburtsdatum, die Adresse sowie die Anzahl der erworbenen Aktien eingetragen werden. Der Kauf oder Verkauf von Namensaktien ist trotzdem genauso unproblematisch wie der Kauf oder Verkauf von Inhaberaktien. Die Bank, welche die Eigentumsübertragung abwickelt, nutzt ein spezielles System, um die entsprechenden Daten zu übermitteln.

Video: Vikulierte Namensaktie.m4v

Spezialfall: Vinkulierte Namensaktien

Wenn man eine vinkulierte Namensaktie kaufen möchte, muss die AG vorher dem Kauf zustimmen. Damit besitzt die Aktiengesellschaft die Möglichkeit, unerwünschte Aktionäre vom Kauf der Aktien abzuhalten. Teilweise werden diese Aktien ausgegeben, um einen Schutz vor Überfremdung oder vor Übernahmen sicherzustellen.

Warum fallen für Namensaktien höhere Gebühren an?

Die höheren Gebühren fallen manchmal beim Kauf inländischer Aktien an, beim Verkauf werden beide Aktienarten gleich behandelt. Begründet wird diese etwas höhere Gebühr mit dem Aufwand, den es bedeutet, den Namen und die anderen Daten des Aktionärs in das Aktienregister einzutragen. Dieser Vorgang wird von einem Tochterunternehmen der Deutschen Börse, dem Zentralverwalter Clearstream, vorgenommen. Pro Aktie stellt Clearstream den Aktiengesellschaften und der Bank insgesamt netto einen Euro in Rechnung. Die meisten Banken oder Broker übernehmen diese zusätzliche Gebühr, manchmal wird sie jedoch dem Kunden in Rechnung gestellt.

Vor- und Nachteile der Aktienarten

Bei der Betrachtung der Vor- und Nachteile muss zwischen den Aktienkäufern und der Aktiengesellschaft unterschieden werden. Was für die eine Seite ein Vorteil ist, kann sich für die andere Seite als Nachteil erweisen.

Vorteile von Namensaktien

  • Aktionäre sind der AG namentlich bekannt
  • Kontaktaufnahme ist leichter möglich
  • Vinkulierung ermöglicht Beschränkung der Übertragbarkeit
  • Einführung von Stimmrechtsaktien (mit höherem Stimmrecht) möglich

Nachteile von Namensaktien

  • Aktionärsrechte gelten erst nach Eintragung ins Aktienregister
  • Eintragungen können umstritten sein
  • Aktionär muss Publizität dulden

Vorteile von Inhaberaktien

  • Aktionäre schätzen die Anonymität gegenüber der AG
  • Aktien sind noch leichter übertragbar
  • AG benötigt kein Aktienregister, realisiert Kostenvorteile

Nachteile von Inhaberaktien

  • Nennwert der Aktien muss sofort gezahlt werden
  • AG kennt Zusammensetzung der Aktionäre nicht
  • an vielen internationalen Börsenplätzen nicht handelbar

Außerdem ist es manchmal notwendig, Namensaktien auszugeben, um zu verifizieren, dass die AG bestimmte Anforderungen erfüllt. Die Deutsche Lufthansa AG gibt vinkulierte Aktien aus, weil in Luftverkehrsabkommen und EU-Richtlinien gefordert wird, dass die Aktien mehrheitlich von deutschen Aktionäre erworben werden.

Video: Inhaberaktie u Namensaktie

Mix beider Aktienarten: Realisierung maximaler Vorteile

Eine AG kann beide Aktienarten ausgeben, um möglichst alle Vorteile zu nutzen. Es ist nicht nötig, eine Entscheidung für eine und damit komplett gegen die andere Aktienart zu treffen. Es ist sogar möglich, im Nachhinein die Namens- in Inhaberaktien zu tauschen und umgekehrt. Lediglich wenn es sich dabei um eine Umwandlung in vinkulierte Aktien handeln soll, sind Einschränkungen zu beachten, da diese Aktien nicht mehr frei handelbar sind.

In welchen Fällen sind Namensaktien vorgeschrieben?

Wenn der Ausgabebetrag noch nicht oder noch nicht vollständig erbracht worden, ist diese Aktienart laut § 10 Abs. 2 Aktiengesetz vorgeschrieben. Das ist darin begründet, dass die AG die Möglichkeit erhalten soll, die Bonität der Aktionäre zu überprüfen, um Nachzahlungsansprüche zu sichern. Auch wenn der Aktionär neben der Geldzahlung andere Leistungen erbringen muss, müssen Namensaktien gewählt werden. Des Weiteren werden diese Aktien genutzt, wenn man bestimmten, namentlich genannten Aktionären ein Recht auf Entsendung in den Aufsichtsrat einräumen möchte (§ 101 Abs. 2 Satz 2 Aktiengesetz).

Weitere Einsatzbereiche sind die Luftfahrt- und Rüstungsindustrie, wo teilweise nur deutsche Aktionäre akzeptiert werden. Auch wenn die Inhaber einer Gesellschaft den Nachweis über die Erfüllung bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen erbringen müssen, wie das beispielsweise bei Wirtschaftsprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaften der Fall ist, ist die Namensaktie Pflicht. Es kann außerdem im Gesellschaftervertrag festgelegt werden, dass vinkulierte Aktien ausgegeben werden. Bei den vielen Versicherungsgesellschaften ist dies der Fall.

Vor knapp 20 Jahren wurde die Namensaktie als hervorragende Möglichkeit, einen besseren Kontakt zu den Aktionären herzustellen, gefeiert.

Vor knapp 20 Jahren wurde die Namensaktie als hervorragende Möglichkeit, einen besseren Kontakt zu den Aktionären herzustellen, gefeiert. (#01)

Wird mit Namensaktien ein besserer Kontakt zu den Aktionären erreicht?

Vor knapp 20 Jahren wurde die Namensaktie als hervorragende Möglichkeit, einen besseren Kontakt zu den Aktionären herzustellen, gefeiert. Die Siemens AG versuchte auf diese Weise die Attraktivität der Aktien zu steigern. Siemens stellte jedoch fest, dass es nicht einfach ist, auf diese Weise eine Transparenz der Anlegerstruktur zu erreichen. Das Aktienregister auf dem neuesten Stand zu halten, erwies sich als schwierig und teilweise lieferten die Banken die Daten verspätet und manchmal gar nicht. Als Konsequenz erhielten Anleger dann keine Einladung zur Hauptversammlung und waren entsprechend verärgert.

Durch die Einführung der Gebühr, die an den Zentralverwalter Clearstream gezahlt wird, hat sich dieses Problem zwar entschärft, es verteuert jedoch die Aktien. Außerdem unterwandern Großanleger die Intention, alle Aktionäre namentlich zu kennen. Ausländische Aktionäre geben beispielsweise anstelle des Namens Street-Names an. Durch die Zwischenschaltung eines Treuhänders können sie auf diese Weise die Anonymität bewahren. Damit ist dann auch nicht mehr die Möglichkeit gegeben, geplante feindliche Übernahmen bereits im Ansatz zu erkennen.

Internationaler Vergleich

In Deutschland ist die Inhaberaktie der Standard und die Namensaktie die Ausnahme. Derzeit haben ungefähr 200 Aktiengesellschaften in Deutschland diese Aktien ausgegeben. Sie sind besonders beliebt bei Gesellschaften, deren Aktien sich überwiegend im Streubesitz befinden. Das hat den Vorteil, dass relativ einfach per Brief oder E-Mail zur Hauptversammlung eingeladen oder werden kann.

International betrachtet, ist allerdings die Namensaktie der Standard. An der Wallstreet werden Inhaberaktien nicht gehandelt. Deutsche Unternehmen können nur über den Umweg der ADRs (American Depository Receipts) Aktien auf internationalem Parkett anbieten. Dabei handelt es sich um Zertifikate über nicht-amerikanische Aktien, die bei der Bank in den USA hinterlegt werden.

Welche Aktienart wird sich in Zukunft durchsetzen? Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. (#02)

Welche Aktienart wird sich in Zukunft durchsetzen? Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. (#02)

Ausblick: Welche Aktienart wird sich in Zukunft durchsetzen?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Meist sind es international agierende Konzerne, denen die Umwandlung von der Inhaber- zur Namensaktie Vorteile bringt. An den internationalen Börsen ist diese Aktienart ohne Umwege über Zertifikate handelbar. Im Hinblick auf die wachsenden internationalen Verflechtungen und den allgemeinen Trend zur Globalisierung ist damit zu rechnen, dass sich in diesem Bereich die Namensaktie weiter verbreiten wird.

Auch der Take-over-Schutz, also der Schutz vor feindlichen Übernahmen, ist ein Grund, der für die Namens- und gegen die Inhaberaktie spricht. Mittlerweile ermöglichen intelligente EDV-Programme die genaue Auswertung des Aktienregisters und erkennen schnell, wenn derartige Tendenzen drohen.

 


Bildnachweis:©Shutterstock-Titelbild:  NicoElNino-#01: Matej Kastelic -#02: Viktoriia Hnatiuk

2 Kommentare

Lassen Sie eine Antwort hier