Mit einem Controlling der ETF Verwaltungsgebühr und Abrechnung steuert der Anleger Kosten & Rendite des Fonds. Der regelmäßige Vergleich von Gebühren kann durchaus zu einem dauerhaften Thema werden.
TER als All Coverage bei ETF Verwaltungsgebühr und Abrechnung
ETF steht für das englische Exchange-Traded Fund. Diese börsenorientierten Fonds werden an den Börsen weltweit gehandelt. Handel von ETFs ist in dem Sinne der An- und Verkauf von Anteilen an einem Investmentfonds. Der Fondsanleger unterhält bei dem Kreditinstitut seiner Wahl ein Wertpapierdepot. Damit ist die Grundlage für den zukünftigen An- und Verkauf von ETFs geschaffen. Die damit verbundenen Ausgaben entstehen an mehreren unterschiedlichen Stellen. Deren Abrechnung inklusive der Verwaltungsgebühr für jeden ETF erfolgt über die Bank. Wie auf einem Girokonto oder bei anderen Bankkonten wird auch das Depot in Geld abgerechnet.
Alle Aufwendungen und Gebühren werden sowohl in absoluten Zahlen als auch in Prozenten ausgewiesen. Aus dem Vergleich zwischen Aufwand und Gewinn errechnet sich die Rendite des ETF. Dabei spielt die Verwaltungsgebühr eine maßgebliche Rolle. Von seiner Art her wird der ETF als eine passive Fondsstrategie bezeichnet. Auf den einzelnen Fondsmanager kann verzichtet werden.
Der Fonds wird nicht gemanagt, sondern er orientiert sich an der Wertentwicklung des Wertpapierindexes an der betreffenden Börse. Das hat eine geradezu minimale Verwaltungsgebühr zur Folge, die in der letztendlichen Abrechnung für den ETF eher nachrangig ist.
Ein deutlich wichtigeres und interessanteres Thema rund um Verwaltungsgebühr und Abrechnung sind anderweitige Kostenarten, die von der Bank und von der Börse berechnet werden. Sie kosten buchstäblich Geld und wirken sich sowohl in Prozent als auch im Ergebnis renditeschmälernd aus.
Die Total Expense Ratio TER ist eine Gesamtkostenquote, die als Kennzahl ebenfalls in Prozent ausgedrückt wird. Sie enthält die jährlichen Fixkosten für den ETF. Die sind als Verwaltungsgebühr auch in der Abrechnung enthalten. Durch das Passivmanagement des ETF liegt diese Verwaltungsgebühr in den meisten Fällen spürbar unter einem Prozentpunkt. Bei einem jährlichen Wertzuwachs des ETF von beispielsweise 6 Prozent ist die 1%ige oder noch geringere Verwaltungsgebühr durchaus vertretbar. Zu den TER-Kosten gehören die Fondsgeschäftsführung, Betriebskosten oder die Wirtschaftsprüfung des Investmentfonds.
Ordergebühren belasten die Abrechnung
Für jedes Handeln, auch als Transaktion oder als Order bezeichnet, werden sowohl von der Bank als auch von der Börse Kosten erhoben. Sie berechnen sich entweder pauschal oder prozentual zu dem jeweiligen Handelsvolumen. Insofern verursacht ein reger ETF-Handel mit Ankauf und Verkauf auch einen dementsprechenden Kostenaufwand. Mit einem Betrag zwischen ein und zwei Euro je Order entspricht der in etwa dem eines Aktienkaufs.
Depotgebühren fließen in die Abrechnung ein
Banken und Sparkassen berechnen für das Führen und Unterhalten des Wertpapierdepots in den meisten Fällen eine Depotgebühr. Ist das Depot kostenlos, dann werden erfahrungsgemäß an anderer Stelle Ausgaben fällig. Ähnlich wie beim neuerlichen Trend hin zu einem kostenpflichtigen Girokonto ist das Depot letztendlich nicht kostenfrei. Der Depotinhaber muss diese Ausgaben, zusätzlich zur Verwaltungsgebühr, bei seiner eigenen Abrechnung berücksichtigen.
Keine Abrechnung ohne den Spread
Das englische spread heißt zu Deutsch spreizen oder verbreitern. Der Spread ist ein fester Begriff für die Differenz zwischen Ankauf einerseits und dem Verkauf andererseits. Angekauft wird zum Geldkurs, während der Verkäufer zum Briefkurs abrechnet. Der tagaktuelle Kursunterschied zwischen diesen beiden Werten ist als Spread vom Anleger als Käufer zu bezahlen. Diese Ausgabe ist ebenfalls ein Abrechnungsfaktor.
Bei einem Resümee zu Plus & Minus
- sprechen die niedrigen bis moderaten Verwaltungsgebühren für ETFs
- Deren Auswahl ist an den internationalen Finanzmärkten ebenso groß wie vielseitig
- Der Anleger erhält zeitgleich die jährliche Dividendenzahlung sowie die Jahresabrechnung
- Durch den Börsenhandel wird kein Ausgabeaufschlag fällig
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