EEG-Novelle 2022 fördert die Wärmepumpe

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Der Wärmepumpenverband begrüßt die jüngst beschlossene EEG-Novelle 2022 mit der Verlagerung der entsprechenden Umlage in den Bundeshaushalt. In Zukunft sollen so massiv Kosten eingespart werden.

Vor allem Verbraucher werden von der EEG-Novelle 2022 profitieren

In der letzten Februarwoche tagte die Ampelkoalition und verständigte sich hierbei auf ein Entlastungspaket der Bürger: die EEG-Novelle. Den aktuell hohen Energiepreisen soll es einen Ausgleich schaffen und damit die Strompreise senken. Besonders der Strom aus Wärmepumpen wird damit günstiger. Mit einer ersten Schätzung taxiert die Branche die Auswirkungen. Bis 2030 könnten rund sechs Millionen Wärmepumpen einen Rollout erfahren.

Der Bundeshaushalt wird ab dem 1. Juli 2022 die EEG-Umlage beheimaten. So will es der Beschluss der Bundesregierung. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Vergünstigung auch wirklich bei den Verbrauchern ankommt. Ein Gesetz soll Versorger zur Weitergabe der selbst erlangten Vergünstigungen an den Verbraucher verpflichten.

Bundesverband Wärmepumpe bewertet die EEG-Novelle 2022 positiv

Schon lange hatte der Bundesverband Wärmepumpe auf die Bundesregierung eingewirkt und versucht, eine Vergünstigung für Strom zu erreichen. Besonders die Verwendung von Wärmepumpen sollte damit in den Fokus gerückt werden. Für die Energieversorgung – vor allem zur Beheizung – kann keine Garantie gegeben werden. Dies ist der Grund, warum Verbraucher unabhängiger werden sollten, was gerade durch Wärmepumpen ermöglicht wird. Ein angenehmer Nebeneffekt ist die Reduzierung des Verbrauchs von Erdgas und Heizöl, was die Erreichung der Klimaziele Deutschlands unterstützt.

Zu einer sofortigen Umstellung der Heizung ist jedoch kein Immobilienbesitzer bereit. In eine solche Entscheidung fließt stets eine Betrachtung der Betriebskosten mit ein. Für einen kostensenkenden Betrieb einer Wärmepumpe liegen diese jedoch zu hoch. Die EEG-Novelle ermöglicht nun den wirtschaftlichen Betrieb einer Wärmepumpe. Wichtig ist hierbei immer das Kostenverhältnis, welches zwischen Steuern, Umlagen und Entgelten angestellt werden kann und bei dem sowohl die Wärmepumpe als auch fossile Brennstoffe betrachtet werden. Als Hausbesitzer kreisen die Überlegungen um die Kosten für die die Installation einer Wärmepumpe. Zweiter Aspekt ist der Werterhalt der Immobilie.

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Verhältnis der Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock - Blue Planet Studio)

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Verhältnis der Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock – Blue Planet Studio)

Gegen die Energiearmut: Weitere Entlastung der Verbraucher vom Wärmepumpenverband gefordert

Viele Kritiker zweifeln, ob die EEG-Novelle wirklich mehr Geld in die Taschen der Verbraucher bringt. Ob die Abschaffung der EEG-Umlage zu einem harmonischen Verhältnis der Kosten von Strom, Heizöl und Erdgas führen wird, bleibt mehr als offen. Daher sollte geprüft werden, ob der Strompreis noch weitere Bestandteile bietet, die korrigiert werden können. Netzentgelte, Umlagen, Strom- und Mehrwertsteuer – der Wärmepumpenverband sieht Möglichkeiten für Vergünstigungen. Die Stromsteuer würde man gerne auf den vom Gesetz her zulässigen Minimalbetrag reduzieren.

Die Mehrwertsteuer kann zur kurzfristigen Entlastung beitragen

Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes bietet sich vor allem als kurzfristige Möglichkeit für Einsparungen an. Die Reduzierung der Emissionen darf dabei jedoch nicht in den Hintergrund gedrängt werden. Die Stellschraube der Mehrwertsteuer soll zudem der drohenden Energiearmut entgegenwirken.

Für Wärmepumpen sollten reduzierte Netzentgelte angewendet werden, da dies steuerbare Verbraucher sind. Der Grund hierfür ist einfach: der Anreiz einer Vergütung kann bewirken, dass bei erneuerbaren Energien Verbrauch und Einspeisung stärker im Gleichgewicht bleiben. Inwieweit die geforderten Entlastungen wirklich umgesetzt werden können, steht noch in den Sternen. Oberstes Ziel ist nach wie vor die Einhaltung der 1,5 °C-Richtlinie. Hier kooperiert Deutschland mit Großbritannien und den USA. Mit den Beschlüssen zur Deckung des Strombedarfs aus erneuerbaren Energiequellen (80% bis 2030, 100% bis 2035) wurde zudem ein weitere Beschluss gefasst. Wie das umgesetzt werden soll, ist allerdings noch nicht endgültig geklärt.

Seit Jahren steigen die Energiepreise in Europa. Das belastet vor allem Haushalte mit geringem Einkommen, denn die können häufig ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen. In Deutschland etwa haben sich die Ausgaben für Strom im Zeitraum von 2000-2015 etwa verdoppelt. Die Gaspreise sind seit 2000 um ca. 80 Prozent gestiegen. Der Preis für Haushaltsstrom liegt in Deutschland knapp 50 Prozent über dem EU-Durchschnitt.

Energie aber ist ein unverzichtbares Gut. Die Verbraucher_innen haben nicht die Wahl, auf die Versorgung mit Strom, Gas und Heizöl zu verzichten. Ein genereller Marktaustritt wie bei anderen Konsumgütern ist also nicht möglich. Einkommensschwache oder verschuldete Haushalte setzt das in besonderem Maße unter Druck. Obwohl aber Energie ein Basisgut darstellt, wird säumigen Kund_innen nicht selten der Strom- oder Gashahn abgedreht. So ist in Deutschland im Jahr 2014 bei etwa 350.000 Haushalten der Strom abgestellt worden.

Was genau Energiearmut ist, dafür gibt es in Deutschland und Europa allerdings keine einheitliche Definition. Wer genau betroffen ist, welche Auswirkungen Energiearmut hat und welche Lösungsansätze greifen, ist bislang unklar. Klar scheint zu sein, dass mögliche Lösungsansätze thematisch an der Schnittstelle von Energiepolitik, Sozialpolitik und Verbraucherpolitik angesiedelt sind. Die Ursache für Energiearmut liegt nicht allein bei steigenden Energiepreisen. Unter anderem spielen auch sinkende Einkommen, prekäre Beschäftigungsverhältnisse, kleine Renten, geringe Sozialleistungen und steigende Mieten eine Rolle, aber auch die geringen Energiestandards im Wohnungsbestand.

Von Seiten der Bundesregierung und auch auf europäischer Ebene wird zwar immer wieder auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Verbraucher_innen vor Energiearmut zu schützen ? etwa im Koalitionsvertrag der Bundesregierung oder im Rahmen der Strategie zur Schaffung einer Europäischen Energieunion. Die Mitgliedstaaten der EU haben aber bislang keine einheitliche Strategie zur Lösung des Problems entwickelt.

Die vorliegende Studie gibt einen Überblick über das Thema Energiearmut und stellt die politischen Lösungsansätze verschiedener EU-Mitgliedstaaten dar. Die Analyse der Erfahrungen in den einzelnen Ländern dient als Grundlage für Vorschläge, wie dem Problem der Energiearmut auch hier in Deutschland besser begegnet werden kann.

Energiearmut ist in Deutschland präsent

350.000 Haushalte in Deutschland kennen Energiearmut: ihnen wurde der Strom abgestellt. Steigen die Energiepreise wie es derzeit zu beobachten ist, dann trifft dies vor allem einkommensschwache und verschuldete Haushalte. Oft können die Rechnungen der Versorger nicht mehr bezahlt werden. In Deutschland haben sich von 2000 bis 2015 die Ausgaben für Strom verdoppelt. Nicht weniger als 80 Prozent beträgt die Steigerung des Gaspreises seit dem Jahr 2000. Mit dem Preis für Haushaltsstrom liegt Deutschland um 50 Prozent über dem EU-Durchschnitt. Energie ist ein Basisgut – dennoch wird säumigen Kunden oft der Strom- oder Gashahn zugedreht.

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