Abschaffung der EEG-Umlage: billiger war Wärmepumpen-Strom noch nie, dank EEG-Novelle

0

Bis 2030 müssen in Deutschland sechs Millionen Wärmepumpen errichtet werden. Der Ausbau wird ganz sicher von der EEG-Novelle profitieren. Damit dürften die Ausbauziele sehr viel früher erreicht werden.

Bundesregierung: Abschaffung der EEG-Umlage beschlossen

Die Erwartungen der Verbraucher wurden schon oft enttäuscht. Mit der Abschaffung der EEG-Umlage hat die Ampelkoalition jedoch nun zu ihrem einstigen Versprechen Stellung bezogen. Die notwendigen Schritte, mit der die EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 abgeschafft werden soll, wurden jetzt eingeleitet. Strom soll damit für nicht privilegierte Kunden um 3,723 Cent pro Kilowattstunde günstiger werden. Endverwender sparen sogar 4,43 Cent je Kilowattstunde. Auf bis zu 190 Euro beläuft sich die Ersparnis bei einem Haushalt mit 3.500 kWh Stromverbrauch. Man erwartet, dass die Entlastung für die Kunden bereits sehr kurzfristig greift. Die Absicherung der Strompreissenkung für Letztverbraucher soll für den Zeitraum Juli bis Dezember 2022 sogar gesetzlich verankert werden. Die Bundesregierung hat dafür einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Um die Entlastung dauerhaft zu sichern und zu erreichen, dass Energie für Verbraucher günstiger wird, ist eine EEG-Novelle nötig.

Wie viel spart ein Haushalt durch die Abschaffung der EEG‑Umlage?
Jahresverbrauch Einsparung pro Jahr
für privilegierte Kunden
Einsparung pro Jahr
für Endverwender
Einsparung für einen 1-Personen-Haushalt
1.250 kWh 46,54 Euro 55,38 Euro
1.500 kWh 55,85 Euro 66,45 Euro
1.750 kWh 65,15 Euro 77,53 Euro
2.000 kWh 74,46 Euro 88,60 Euro
2.250 kWh 83,77 Euro 99,68 Euro
Einsparung für einen 2-Personen-Haushalt
2.500 kWh 93,08 Euro 110,75 Euro
2.750 kWh 102,38 Euro 121,83 Euro
3.000 kWh 111,69 Euro 132,90 Euro
3.250 kWh 121,00 Euro 143,98 Euro
3.500 kWh 130,31 Euro 155,05 Euro
Einsparung für einen 3-Personen-Haushalt (Familie)
3.750 kWh 139,61 Euro 166,13 Euro
4.000 kWh 148,92 Euro 177,20 Euro
4.250 kWh 158,23 Euro 188,28 Euro
4.500 kWh 167,54 Euro 199,35 Euro
4.750 kWh 176,84 Euro 210,43 Euro
5.000 kWh 186,15 Euro 221,50 Euro

Veränderungen auf dem Strommarkt

Wenn die Strompreise weiter ansteigen, müssen Verbraucher sich damit abfinden, mehr für ihre Energie zu bezahlen als bisher. Die hohen Strompreise werden die Verbraucher akzeptieren müssen, da Versorger die gestiegenen Bezugspreise einfach durchreichen.

Ab dem Jahr 2035 soll in Deutschland der Strom vorwiegend aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen werden. Für eine Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen legt die EEG-Novelle die Grundlage. Das aktuell geltende EEG 2021 sieht hingegen vor, dass der Bruttostromverbrauch bis 2030 zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden kann. Die Stromerzeugung ohne Treibhausgase muss danach erst bis 2050 erreicht sein. Deutschland zieht nun mit den USA und Großbritannien mit und hat die klimaneutrale Stromversorgung für 2035 festgelegt.

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Strom aus Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock - Blue Planet Studio)

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Strom aus Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock – Blue Planet Studio)

Was wir uns von der EEG-Novelle erwarten dürfen

Gültig soll nun die EEG 2023 sein, welche die Stromversorgung des Inlands auf erneuerbare Energien bringt und das bereits bis 2035. Und erneuerbare Energien sollen bis 2030 immerhin 80% des Bruttostrombedarfs liefern. Durch eine Anhebung der Ausschreibemengen und Ausbaupfade für Solaranlagen und Windenergieanlagen soll dieses Ziel erreicht werden. Die EEG-Förderung über den Strompreis wird beendet werden, Umlagen auf Eigenverbräuche und Direktbelieferungen werden entfallen.

Die Nutzung erneuerbarer Energien liegt seit der EEG-Novelle im öffentlichen Interesse und ist auch für die öffentliche Sicherheit relevant. Mit gesonderten Gesetzgebungsverfahren sollen Hemmnisse im Ausbau der Windenergie zu Lande aus dem Weg geräumt werden. Solar-und Windprojekte von Bürgerenergiegesellschaften sind künftig nicht mehr zur Teilnahme an Ausschreibungen verpflichtet. Damit möchte man bürokratische Hindernisse beseitigen.

Eine Förderung soll gerade auch die Biomasse erfahren. Der Schwerpunkt wird hier auf Spitzenlastkraftwerke gelegt. Der Beitrag der Bioenergie zur Stromversorgung der Bevölkerung wird größer als bisher werden.

Für eine wasserstoffbasierte Stromspeicherung in Verbindung mit erneuerbaren Energien ist eine Förderung vorgesehen. So möchte man erproben, ob eine Speicherung der Energie in Wasserstoff und eine anschließende Rückverstromung möglich ist. Der Erlass der Verordnung soll noch in 2022 erfolgen.

Die bisherige „Besondere Ausgleichsregelung“, die jetzt nur noch für die Offshore-Netzumlage sowie für die KWKG-Umlage benötigt wird, soll an die neuen Vorgaben zu den Beihilfeleitlinien für Klima, Umwelt und Energie angepasst werden. Sie wird in das Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) integriert.

Lassen Sie eine Antwort hier